Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Anmeldung zum Denkmalförderprogramm 2005 für das Baudenkmal Jakobshaus Dingden in der Hohen Straße 1. Das Gebäude wurde im August 2003 gemäß dem Denkmalschutzgesetz NRW unter Schutz gestellt und in die Denkmalliste der Stadt eingetragen.
Der Heimatverein Dingden e.V. nutzt das Objekt und plant die Einrichtung einer Erinnerungsstätte für jüdisches Landleben sowie die Ausstellung heimat- und kulturgeschichtlicher Sammlungen. Eine Bauuntersuchung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege bestätigt die bauhistorische Bedeutung des Gebäudes, insbesondere durch die Erhaltung der Mikwe sowie baulicher Vorrichtungen für das koschere Metzgerhandwerk.
Während der Heimatverein Dingden e.V. bereits Vorbereitungsmaßnahmen in Eigenleistung durchgeführt hat und finanzielle Unterstützung durch die Nordrhein-Westfalen-Stiftung, den Kreis Wesel sowie die Verbandssparkasse Wesel erhält, besteht für die Realisierung des Projekts eine Finanzierungslücke von etwa 100.000 Euro. Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf haben die Bereitschaft zur Unterstützung signalisiert. Da der Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm aus rechtlichen Gründen nur durch die Stadt Hamminkeln gestellt werden kann, übernimmt die Stadt die Rolle des Gewährsträgers für die Einhaltung der Förderrichtlinien. Der Bauausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Antragstellung zu genehmigen. Die Fördermittel werden als durchlaufender Posten weitergegeben.