Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (2. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Öffnungszeiten für die Bäder im Jahre 2005Zur Vorlage · 2005/0039 · ARCHIV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt für das Jahr 2005 einen Vorschlag für die Nutzungszeiten des Hallenbades sowie des Freibades vor, der im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport zur Beratung vorliegt. Nach der Wiedereröffnung des Hallenbades sieht der Plan verschiedene Zeitfenster für Schulschwimmen, die Öffentlichkeit, die Schwimmabteilung des HSV sowie für spezielle Angebote wie Seniorenschwimmen, Mutter-Kind-Schwimmen und Aqua-Fitness-Kurse vor. An Dienstagen, Mittwochen und Donnerstagen sind zudem Aqua-Fitness-Kurse vorgesehen. Während der Ferienzeiten sowie an gesetzlichen Feiertagen und Karsamtag bleibt das Hallenbad für die Öffentlichkeit geschlossen. Die Verwaltung hat zudem die Möglichkeit, die Anfangszeiten an bestimmten Wochentagen aufgrund geringer Besucherzahlen anzupassen.
Für das Freibad ist vorgesehen, dass der Freibadverein den Betrieb vom 1. Mai bis zum 12. Juni 2005 in Eigenregie für seine Mitglieder übernimmt. Ab dem 13. Juni 2005 soll das Freibad für die Öffentlichkeit geöffnet werden, wobei die Öffnungszeiten je nach Zeitraum zwischen Mai und September variieren. Der leitende Schwimmmeister ist befugt, die Badezeiten bei schlechter Witterung oder niedrigen Temperaturen einzuschränken. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Festlegung der Öffnungszeiten unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten sowie mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Freibadverein für den Zeitraum im Mai und Juni zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2005 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (2. Sitzung)
- 2Schließung einer Gruppe im städtischen ''Kindergarten am Bach'' zum 01.08.2005Zur Vorlage · 2005/0040 · ARCHIV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat einen Beschlussvorschlag zur Schließung einer Gruppe im städtischen „Kindergarten am Bach“ zum 1. August 2005 vorgelegt. Grundlage für diese Maßnahme ist die Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Kindern, die sich an den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder orientiert. Aufgrund eines Rückgangs der Kinderzahlen in der Stadt und der entsprechenden Bedarfsplanung des Jugendamtes des Kreises Wesel ist eine Reduzierung der Kapazitäten vorgesehen.
Die Entscheidung für die Schließung der Gruppe im kommunalen Kindergarten basiert auf einem Kriterienkatalog. Im Vergleich zu anderen Einrichtungen in Dingden weist der städtische Kindergarten eine niedrigere Belegung auf und unterliegt keinen Zweckbindungen durch öffentliche Investitionsmittel. Im Gegensatz dazu sind die Mietverträge der Kindertageseinrichtung des DRK Dingden langfristig gebunden und der katholische Kindergarten in Dingden wurde erst im Jahr 2000 mit öffentlichen Mitteln saniert.
Durch die Reduzierung um 25 Plätze wird für die Planungszeiträume 2005/2006 und 2006/2007 eine Versorgungssituation prognostiziert, die bei einer Kapazität von 220 Plätzen weiterhin ausreichend Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren im Ortsteil Dingden sicherstellt. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat die Umsetzung der Schließung.
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Beratungsfolge
- 07.03.2005 · Rat (5. Sitzung)
- 09.02.2005 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (2. Sitzung)
- 3Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Satzung zur Erhebung von ElternbeiträgenZur Vorlage · 2005/0041 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Einführung einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich für das Schuljahr 2025/2006 an den Grundschulen in Hamminkeln, Dingden und Mehrhoog. Grundlage für die Umsetzung sind eine Elternbefragung aus dem Jahr 2004 sowie vorangegangene Beschlüsse des Ausschusses für Schule und Kultur sowie des Rates. Ziel ist die Einrichtung jeweils einer Gruppe pro Schule, wobei die Schulleitungen eine Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern anstreben, die strukturelle Angebote wie Vormittagsbetreuung, Mittagsverpflegung und Hausaufgabenbetreuung sowie ergänzende Aktivitäten bereitstellen können.
Für die Realisierung der Maßnahme müssen bis zum 30. April 2005 entsprechende Zuwendungsanträge für Investitionen und die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote gestellt werden. Die Ermittlung des Investitionsbedarfs erfolgt in Abstimmung zwischen den Schulleitungen, dem Bauamt und der Verwaltung. Um eine verlässliche Planungsgrundlage für die Antragstellung zu schaffen, ist die Durchführung eines verbindlichen Anmeldeverfahrens vorgesehen.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Festsetzung von Elternbeiträgen beantragt. Die Verwaltung schlägt vor, Beiträge bis zu einer Höhe von 100,00 Euro pro Monat und Kind zu erheben, wobei eine soziale Staffelung sowie Ermäßigungen für Geschwisterkinder vorgesehen sind. Die Beitragsgestaltung orientiert sich an den bestehenden Einkommensgruppen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die entsprechende Satzung zur Erhebung dieser Beiträge zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2005 · Rat (5. Sitzung)
- 09.02.2005 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (2. Sitzung)
- 4Offene Ganztagsschule im PrimarbereichZur Vorlage · 2005/0042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2005/0042 befasst sich mit der Finanzierung des Betriebs der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hamminkeln. Grundlage für die Beantragung von Zuwendungen für außerunterrichtliche Angebote ist ein Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder. Hierbei stehen zwei Varianten der Zuwendung zur Verfügung: Ein Festbetrag von 615,00 Euro pro Kind und ein Anteil an Lehrerstellen oder ein zusätzlicher Festbetrag von 205,00 Euro pro Kind, was einen Gesamtsatz von 820,00 Euro ergibt.
In der Verwaltung ist vorgesehen, im Rahmen der Zuwendungsfinanzierung auf die zweite Variante zurückzugreifen. Die Kalkulation für eine Gruppe mit 25 Kindern sieht neben Landesmitteln auch Elternbeiträge vor, wobei die Elternbeiträge auf Erfahrungswerten aus Nachbarkommunen basieren. Die jährliche Kostenkalkulation für drei Gruppen sowie den Lehrerstellenanteil einer Gruppe ergibt einen kalkulierten Schulträgeranteil von 11.425,00 Euro.
Für den Zeitraum von August bis Dezember 2005 sind Mittel in Höhe von 57.750,00 Euro vorgesehen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung damit zu beauftragen, die vertraglichen Vereinbarungen mit den vorgesehenen Kooperationspartnern auf Basis der dargestellten Ausgabenkalkulation abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2005 · Rat (5. Sitzung)
- 09.02.2005 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (2. Sitzung)
- 5Zuschuss zur Förderung der Arbeit des Vereins Informationen und Hilfe in Drogenfragen e.V. WeselZur Vorlage · 2005/0038 · ARCHIV
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgermeister hat für den Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport einen Beschlussvorschlag zur Förderung des Vereins Information und Hilfe in Drogenfragen e.V. aus Wesel vorgelegt. Die Drogenberatungsstelle ist gemäß der Drogenkonzeption des Kreises Wesel für die Zuständigkeit in den Städten Wesel und Hamminkeln sowie der Gemeinde Schermbeck verantwortlich.
Die Verwaltung begründet die Beantragung der Mittel mit der Notwendigkeit, die Aufgaben der Beratungsstelle im Bereich der Drogen- und Suchtprävention zu unterstützen. Da der Antrag für das Haushaltsjahr 2004 erst nach der letzten Ausschusssitzung eingegangen war, wurden die entsprechenden Mittel aus dem Jahr 2004 in das Haushaltsjahr 2005 übertragen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.800,00 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Förderung der Arbeit der Drogenberatungsstelle mit diesem Betrag für das Jahr 2004 genehmigt. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsstelle 1.470.7181.7.
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Beratungsfolge
- 09.02.2005 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (2. Sitzung)
- 6Beratung über den Haushalt 2005Zur Vorlage · 2005/0036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2005/0036 dient der Beratung über den Haushalt 2005 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf der Haushaltssatzung sowie der dazugehörige Haushaltsplan liegen den Mitgliedern der Ausschüsse vor.
Grundlage für die aktuelle Beratung ist der Auftrag des Rates aus der Sitzung vom 15. Dezember 2004, die Fachausschüsse mit der Prüfung des Haushaltsplanentwurfs zu beauftragen. Im Rahmen dieser allgemeinen Beratung ist zudem über die beigefügten Anträge zu entscheiden. Die entsprechenden Verwaltungsvorschläge sind in einer Aufstellung der Sitzungsvorlage enthalten.
Der vorgesehene Beratungsprozess umfasst mehrere Gremien. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport soll dem Haupt- und Finanzausschuss eine Empfehlung vorlegen, ob dem Rat keine oder bestimmte Änderungen am Entwurf empfohlen werden sollen. Die weitere Beratung ist im Haupt- und Finanzausschuss am 17. Februar 2005 sowie im Rat am 28. Februar 2005 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2005 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (2. Sitzung)
- 7Beratung über das Investitionsprogramm 2004 - 2008Zur Vorlage · 2005/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2005/0043 befasst sich mit der Beratung des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2004 bis 2008. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2004 die zuständigen Fachausschüsse damit beauftragt, über den vorliegenden Entwurf des Programms zu beraten.
Der Entwurf des Investitionsprogramms liegt den Ausschussmitgliedern zur Prüfung vor. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport den Entwurf des Programms zur Kenntnis nimmt. In diesem Zusammenhang soll dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen werden, dem Rat keine Änderungen an dem vorliegenden Entwurf zu empfehlen.
Die Beratung der Vorlage ist in einer festgelegten Abfolge vorgesehen. Zunächst steht die Beratung im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport am 9. Februar 2005 an, gefolgt von der Sitzung im Haupt- und Finanzausschuss am 17. Februar 2005. Die abschließende Entscheidung im Rat ist für den 28. Februar 2005 terminiert. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister und das Schulverwaltungsamt erstellt.
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Beratungsfolge
- 09.02.2005 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (2. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen