Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und der stellvertretenden sachkundigen BürgerZur Vorlage · 2005/0027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2005/0027 befasst sich mit der Einführung und der feierlichen Verpflichtung der sachkundigen Bürger sowie der stellvertretenden sachkundigen Bürger des Bauausschusses in Hamminkeln. Gemäß dem vorliegenden Dokument erfolgt die Einführung dieser Mitglieder durch den Ausschussvorsitzenden.
Im Rahmen dieses Vorgangs sollen die sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter dazu verpflichtet werden, ihre Aufgaben gesetzmäßig und gewissenhaft wahrzunehmen. Als Beispiel für die Durchführung der feierlichen Verpflichtung wird angeführt, dass die Mitglieder durch das Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis zu einer festgelegten Formel bekunden können. Diese Formel beinhaltet das Versprechen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt zu erfüllen. Die Vorlage wurde für die Beratung im Bauausschuss zum Termin am 2. Februar 2005 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.02.2005 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 2Straßenbenennung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 ''Seniorenwohnanlage Weststraße / Am Feldrain'' in HamminkelnZur Vorlage · 2005/0028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Seniorenwohnanlage Weststraße / Am Feldrain“ soll eine neue Straße zur Erschließung der Wohnanlage angelegt werden. Hierfür liegt eine Beschlussvorlage zur Festlegung der Straßenbenennung vor, die im Bauausschuss am 2. Februar 2005 beraten werden soll.
Der Träger der Seniorenwohnanlage, die Evang. Krankenhaus GmbH, hat die Namensvorschläge „Stephanus-Straße“ und „Erna Schmidthals-Weg“ eingereicht. Die Benennung „Stephanus-Straße“ bezieht sich auf die Funktion des ersten Diakons einer diakonischen Einrichtung, während der Vorschlag „Erna Schmidthals-Weg“ die Tätigkeiten einer ehemaligen Kinderschwester würdigt.
Zusätzlich liegen Vorschläge des Hamminkelner Verkehrsvereins e.V. vor, die die Bezeichnungen „Hamwinkel-Straße“, „Pfarrer-Ludolf-Straße“, „Ernestine-Voß-Straße“, „Dr.-Fritz-Rehorn-Straße“ oder „Bellhammi-Straße“ umfassen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Stadtgebiet bereits eine „Hamminkelner Straße“ existiert. Für die weiteren genannten Vorschläge wird die Möglichkeit einer Verwechslung mit bestehenden Straßennamen im Stadtgebiet als nicht gegeben eingestuft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Zufahrtsstraße zur Seniorenwohnanlage mit einem der genannten Namen zu benennen.
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Beratungsfolge
- 02.02.2005 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 3Entwässerungsentwurf für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 ''Dingden-Süd''Zur Vorlage · 2005/0029 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2005/0029 befasst sich mit dem Entwurf zur abwassertechnischen Erschließung des geplanten Wohngebietes „Dingden-Süd“ im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 21. Das Einzugsgebiet wird durch die Straßen Kerkpad und Up de Woort sowie die Gewässer Königsbach und Bruchgosse begrenzt. Im Zuge der Planung wurde zudem das bestehende Regenwasserkanalnetz nördlich der Straße Up de Woort mittels einer Kanalnetzsimulation überprüft.
Das zukünftige Wohngebiet soll nach dem Trennverfahren entwässert werden. Dabei werden Schmutz- und Regenwasserkanäle zu einem zentralen Punkt im südwestlichen Grüngürtel geführt. Das Schmutzwasser wird über ein Pumpwerk in die bestehende Kanalisation der Straße Dorfbruch geleitet. Für die Regenwasserentsorgung ist eine Änderung der Einleitung vorgesehen: Da die aktuelle Einleitung in den Königsbach aufgrund der Dammlage und der Hochwasserproblematik in der Ortslage nicht beibehalten werden soll, werden die Abflüsse aus dem bestehenden und dem neuen Gebiet zusammengeführt. Die Entwässerung soll künftig über ein Regenrückhaltebecken gedrosselt in die Bruchgosse erfolgen.
Die Gesamtkosten für die Maßnahmen, welche die Regenwasser- und Schmutzwasserkanalisation, das Rückhaltebecken sowie Ingenieurleistungen umfassen, belaufen sich auf 1.300.000 Euro. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf zur Anzeige und Genehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. Zudem ist ein Antrag auf wasserbehördliche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde erforderlich.
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Beratungsfolge
- 07.03.2005 · Rat (5. Sitzung)
- 02.02.2005 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 4Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2005Zur Vorlage · 2005/0030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2005/0030 dient der Beratung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2005. Im Rahmen der Sitzung des Rates am 15. Dezember 2004 wurden die Fachausschüsse damit beauftragt, den vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes zu prüfen und zu beraten.
Dem Bauausschuss obliegt in diesem Zusammenhang die Prüfung der Einzelpläne 6 und 7 sowie der Denkmalschutzangelegenheiten innerhalb des Einzelplans 3. Der Ausschuss ist befugt, für diesen spezifischen Zuständigkeitsbereich Änderungen am Haushaltsplanentwurf 2005 zu empfehlen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss den Entwurf des Haushaltsplanes 2005 zur Kenntnis nimmt. Zudem wird empfohlen, dem Haupt- und Finanzausschuss gegenüber entweder keine oder spezifische Änderungen für die Weiterleitung an den Rat der Stadt zu empfehlen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Bauausschuss für den Termin am 2. Februar 2005 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.02.2005 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 5Beratung des Investitionsprogramms 2004 - 2008Zur Vorlage · 2005/0031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2005/0031 dient der Beratung des Entwurfs zum Investitionsprogramm für den Zeitraum 2004 bis 2008. Im Rahmen einer Sitzung des Rates am 15. Dezember 2004 wurden die Fachausschüsse damit beauftragt, den vorliegenden Entwurf des Investitionsprogramms zu prüfen und zu beraten.
Der Bauausschuss hat im Rahmen dieser Beratung die Möglichkeit, Änderungen am Entwurf für seinen spezifischen Zuständigkeitsbereich vorzuschlagen. Dies umfasst die Einzelpläne 6 und 7 sowie die Angelegenheiten des Denkmalschutzes, die im Einzelplan 3 aufgeführt sind.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss den Entwurf des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2004 bis 2008 zur Kenntnis nimmt. Zudem wird die Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss formuliert, dem Rat entweder keine oder spezifische Änderungen am Entwurf zu empfehlen. Die Vorlage wurde durch die zuständigen Amtsleiter und den Dezernenten zur Beratung im Bauausschuss für den Termin am 2. Februar 2005 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 02.02.2005 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 6Mitteilungen und Anfragen
- NICHTÖFFENTLICHER TEIL