Die Stadtverwaltung Hamminkeln legt dem Rat eine Neufassung der Vergabeordnung sowie der dazugehörigen Dienstanweisung zur Beschlussfassung vor. Hintergrund der Überarbeitung ist der Runderlass des Innenministeriums vom 22. März 2006, der neue Vergabegrundsätze für Gemeinden auf Basis der Gemeindehaushaltsverordnung festlegt.
Die Neufassung sieht Änderungen bei den Wertgrenzen für die Wahl der Vergabeart vor. Bei Bauleistungen werden die Grenzen für die beschränkte Ausschreibung auf 300.000 Euro im Tiefbau, 150.000 Euro für Rohbauarbeiten im Hochbau sowie 75.000 Euro für Ausbaugewerke und Straßenausstattung angepasst. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen erhöht sich die Grenze für die beschränkte Ausschreibung auf 50.000 Euro. Die Grenzen für die freihändige Vergabe werden ebenfalls neu definiert. Die Verwaltung orientiert sich bei den neuen Bruttowerten an den Vorgaben des Innenministeriums sowie an den Werten benachbarter Kommunen.
Ein weiterer Bestandteil der Neufassung ist die Begrenzung der Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes an Vergabeverfahren auf Aufträge ab einem Wert von 2.500 Euro. Zudem werden Lieferungen und Leistungen, die dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen oder Tagespreise beinhalten, von der Anwendung der Vergabeordnung für Lieferleistungen (VOL) ausgenommen.
Das Rechnungsprüfungsamt hat der Neufassung zugestimmt, empfiehlt jedoch die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Einrichtung im kommenden Jahr zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten. Ein Inkrafttreten der Regelungen ist zum 1. Januar 2007 vorgesehen.