Die Beschlussvorlage 2014/0060 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der Vertretung der Stadt Hamminkeln vom 25. Mai 2014. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung ist der Wahlausschuss dazu angehalten, das Ergebnis der Gemeinderatswahl offiziell festzustellen.
In diesem Prozess ist der Wahlausschuss an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden, wobei lediglich Rechenfehler in den Feststellungen korrigiert werden können. Der Wahlleiter übernimmt die Prüfung der Wahlniederschriften auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit, um das endgültige Gesamtergebnis im Wahlgebiet zusammenzustellen. Die detaillierte Auflistung der gewählten Bewerber sowie die Berechnung der Sitzverteilung nach dem Divisorverfahren werden der Sitzung nachgereicht.
Der Wahlausschuss stellt im Rahmen der Sitzung konkret die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen fest. Zudem umfasst die Aufgabe die Ermittlung der Stimmenzahlen für die einzelnen Bewerber und Wahlbezirke, die Verteilung der Stimmen auf Parteien und Wählergruppen sowie die Zuteilung der Sitze und die Identifizierung der aus den Reservelisten gewählten Personen.
Das festgestellte Ergebnis dient als Grundlage für die Veröffentlichung und die Benachrichtigung der gewählten Bewerber durch den Wahlleiter. Über die Feststellung wird eine vorgeschriebene Niederschrift erstellt, die vom Wahlleiter, dem Schriftführer und den Beisitzern zu unterzeichnen ist. Die Entscheidung unterliegt einem späteren Wahlprüfungsverfahren, wobei die Einspruchsfrist mit der Bekanntmachung des Ergebnisses beginnt.