Die Beschlussvorlage 2014/0094 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wahlprüfung der Vertretung der Stadt Hamminkeln nach der Kommunalwahl vom 25. Mai 2014. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes obliegt es dem Wahlprüfungsausschuss, über die Gültigkeit der Wahl sowie über etwaige Einsprüche zu entscheiden.
Die Verwaltung hat die Unterlagen zur Wahl bereits vorgeprüft, und der Wahlausschuss hat das Ergebnis in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 festgestellt. Bis zum Stichtag am 18. Juni 2014 sind keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl durch Wahlberechtigte, Parteien, Wählergruppen oder die Aufsichtsbehörde eingegangen. Gemäß der gesetzlichen Fristen können Einsprüche noch bis zum 1. Juli 2014 eingelegt werden.
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Wahl der Vertretung für gültig zu erklären. Damit wird festgestellt, dass keine mangelnde Wählbarkeit einzelner Vertreter vorliegt, keine einflussreichen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung oder der Vorbereitung festgestellt wurden und die Feststellung des Ergebnisses durch den Wahlausschuss rechtmäßig ist. Die Entscheidung über die Wahlprüfung ist für die Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses und des Rates am 2. Juli 2014 vorgesehen.