Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl der Stadt Hamminkeln, die am 13. September 2015 stattgefunden hat. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes obliegt dem Wahlprüfungsausschuss die Aufgabe, über die Wirksamkeit der Wahl zu entscheiden.
Die Verwaltung hat die Unterlagen zur Wahl bereits vorgeprüft. Der Wahlausschuss hatte in seiner Sitzung am 15. September 2015 festgestellt, dass der gewählte Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat und somit als Bürgermeister gewählt wurde. Nach der amtlichen Bekanntmachung des Ergebnisses im Oktober 2015 war für den Zeitraum bis zum 12. November 2015 die Möglichkeit gegeben, Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl einzulegen. Ein solcher Einspruch ist nicht eingegangen.
Auf dieser Grundlage empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, die Wahl für gültig zu erklären. Der Beschlussvorschlag sieht vor, festzustellen, dass keine mangelnde Wählbarkeit vorliegt und keine Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung oder der Vorbereitung stattgefunden haben, die das Ergebnis hätten beeinflussen können. Zudem soll die Feststellung des Ergebnisses durch den Wahlausschuss als gültig bestätigt werden. Die Beratung und Entscheidung über diesen Vorgang erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses und des Rates am 2. Dezember 2015.