Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2016/0170 des Büros des Bürgermeisters regelt die Vermietung von Wohnraum an die Stadt Wesel zur Unterbringung von Flüchtlingen. Hintergrund des Antrags ist die aktuelle Belegungssituation in der Unterkunft an der Daßhorst in Hamminkeln, die zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung mit 64 Personen nur zu etwa einem Viertel der Gesamtkapazität von 244 Plätzen genutzt wurde. Da die Stadt Wesel ab Ende September mit einer erhöhten Zuweisung von etwa 30 Personen pro Woche rechnet und dort nicht ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen, wurde die Anmietung freier Plätze in Hamminkeln angefragt.
Die Verwaltung befürwortet das Vorhaben im Sinne der interkommunalen Zusammenarbeit und der Erzielung von Erträgen aus leerstehenden Objekten. Die Geschäftsgrundlage sieht vor, dass die städtischen Aufwendungen pro Platz unabhängig von der tatsächlichen Belegung vollständig erstattet werden. Die Kündigungsfristen sind so gestaltet, dass die Stadt Hamminkeln die Plätze bei Bedarf kurzfristig für eigene Zuweisungen nutzen kann. Die Stadt Wesel übernimmt die Klärung melde- und ausländerrechtlicher Fragen sowie die soziale Betreuung, die Bearbeitung von Unterstützungsleistungen und die Sicherstellung der schulischen sowie kindertagespädagogischen Versorgung auf ihrem Gebiet.
Finanziell wird durch die Vermietung ein monatlicher Ertrag aus der Miete in Höhe von 38.300 Euro sowie etwa 8.500 Euro für Nebenkosten erwartet. Der Rat wird angefragt, die Vermietung von 122 Plätzen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden an die Stadt Wesel zu beschließen.