Die Stadt Hamminkeln plant die zweite Änderung der Vergabeordnung vom 18.12.2006. Gegenstand der Beschlussvorlage 2018/0168.1 ist die Anpassung der Wertgrenzen für verschiedene Vergabeverfahren sowie die Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Regelungen. Hintergrund der Vorlage ist unter anderem der Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 28.08.2018, der die Anhebung der bisherigen Wertgrenzen ermöglicht. Zudem soll die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die seit dem 15.09.2018 die VOL/A ersetzt, in der Ordnung berücksichtigt werden.
Die Verwaltung schlägt nach einer vorherigen Beratung im Haupt- und Finanzausschuss neue Netto-Wertgrenzen vor. Für Direktkäufe wird eine Grenze von bis zu 5.000 Euro vorgesehen. Bei VOB-Vergaben soll die Grenze für die freihändige Vergabe auf bis zu 50.000 Euro und für die beschränkte Ausschreibung auf bis zu 200.000 Euro für alle Gewerke angehoben werden. Im Bereich der UVgO-Vergaben wird eine Grenze von bis zu 50.000 Euro für Verhandlungsvergaben sowie bis zu 100.000 Euro für beschränkte Ausschreibungen vorgeschlagen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Er empfiehlt zudem die Ergänzung, dass die in § 4 Absatz 2 genannten Wertgrenzen zum 31.12.2024 außer Kraft treten sollen. Die zuständigen Fachdienste 10 sind für die Vorlage verantwortlich.