Der Wahlausschuss wird in seiner Sitzung am 16. September 2025 das Ergebnis der am 14. September 2025 durchgeführten Wahlen für den Bürgermeister, die Vertretung der Stadt Hamminkeln sowie für die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr im Stadtgebiet feststellen. Grundlage hierfür sind die Entscheidungen der Wahlvorstände sowie die vom Wahlleiter auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit geprüften Wahlniederschriften.
Im Rahmen der Feststellung der Ratswahl ermittelt der Ausschuss die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen. Zudem werden die Stimmenzahlen für die einzelnen Bewerber und Parteien sowie die Sitzverteilung nach dem Divisorverfahren bestimmt. Für die Bürgermeisterwahl umfasst die Feststellung ebenfalls die Stimmenzahlen der Bewerber und die Entscheidung über die Notwendigkeit einer möglichen Stichwahl. Darüber hinaus wird das Ergebnis der Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr für das Stadtgebiet Hamminkeln festgestellt.
Die vom Wahlausschuss festgestellten Ergebnisse dienen als verbindliche Grundlage für die öffentliche Bekanntmachung und die Benachrichtigung der gewählten Personen durch die zuständige Stelle. Gegen die Feststellung kann im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens Einspruch erhoben werden, wobei die Einspruchsfrist mit der Bekanntmachung beginnt. Eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl durch den zuständigen Ausschuss ist für den 20. November 2025 vorgesehen.