Nutzung von kommunalen Dachflächen zur Erzeugung von Strom durch Sonneneinstrahlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0145 befasst sich mit der Nutzung kommunaler Dachflächen zur Erzeugung von Solarstrom. Hintergrund der Vorlage sind gesetzliche Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz, die eine Senkung der Einspeisevergütung sowie eine Erhöhung der Anreize für den Eigenverbrauch vorsehen.
Im Rahmen einer Untersuchung wurden 24 südlich exponierte Dachflächen städtischer Gebäude einer Vorauswahl unterzogen. Nach einer detaillierten Prüfung der Eignung, Verschattung und Erträge unter Einbeziehung fachlicher Expertise wurde eine wirtschaftliche Prioritätenliste erstellt. Die Verwaltung prüft hierbei zwei Betreibermodelle sowie eine Alternative, bei der die Dachflächen an externe Dritte vermietet werden könnten. Am Beispiel der Grundschule Brünen wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt, die bei den besonders geeigneten Flächen nach 20 Jahren einen geschätzten Nettostromertrag von etwa 616.000 Euro und einen Reinertrag von circa 200.000 Euro nach Abzug von Kosten und Kapitaldienst ausweist.
Die Umsetzung der Anlagen wird mit einer Gesamtinvestition von etwa 295.000 Euro netto bei einer installierten Leistung von circa 109 kWp kalkuliert. Die Finanzierung soll voraussichtlich zu 96 Prozent über die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder die NRW Bank erfolgen, wobei 4 Prozent der Kosten aus Eigenmitteln zu tragen sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Projektierung für die Gebäude Kindergarten Loikum, Feuerwehr Hamminkeln, Grundschule Hamminkeln, Grundschule Brünen, Hauptschule Hamminkeln und Freibad Dingden zu beauftragen sowie die notwendige Ausschreibung einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 22.09.2010kein Ergebnis hinterlegt
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