Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen hier: Beantwortung des CDU-Fragenkataloges vom 07.06.2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2011/0101 des Bürgermeisters befasst sich mit der Beantwortung von Fragen der CDU zur Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen in der Wasserschutzzone IIIa. Aufgrund neuer Ausführungsbestimmungen zum Landeswassergesetz durch das zuständige Ministerium wird eine generelle Verschiebung der Fristen für alle Bezirke um ein Jahr vorgeschlagen. Um den Eigentümern ausreichend Zeit zur Organisation der Prüfungen zu geben, soll eine entsprechende Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden.
Hinsichtlich der Beratungspflicht ist vorgesehen, feste Beratungszeiten vor Ort in den Prüfbezirken anzubieten, wobei die Aufstellung eines Bürocontainers als zentrale Anlaufstelle geplant ist. Eine rein telefonische Beratung wird als nicht ausreichend eingestuft. Für die personelle Besetzung der Beratungsaufgaben wird eine Stellenausschreibung im Jahr 2011 angestrebt, sofern der Fristverschiebung zugestimmt wird. Die Bekanntmachung der Prüftermine und der betroffenen Straßenzüge soll über den Abfallkalender erfolgen.
Eine technische und organisatorische Koppelung der Prüfung der städtischen Kanalisation mit der privaten Dichtheitsprüfung wird abgelehnt. Dies begründet die Verwaltung mit unterschiedlichen Anforderungen an die Kameratechnik, einem potenziell eingeschränkten Bieterkreis sowie Schwierigkeiten bei einer VOB-konformen Ausschreibung. Der neue Erlass des Ministeriums stellt zudem klar, dass in Mischsystemen reine Niederschlagswasserleitungen nicht prüfpflichtig sind und Bagatellschäden nicht zwingend beseitigt werden müssen. Eine Änderung der Satzung ist nicht erforderlich, jedoch muss das Informationsmaterial auf der Internetseite der Stadt angepasst werden.
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Beratungsfolge
- 14.07.2011kein Ergebnis hinterlegt