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Beschlussvorlage

Vermietung von Dachflächen stadteigener Gebäude zur Errichtung von Photovoltaikanlagen

2011/0110 16.08.2011

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2011/0110 des Hoch- und Tiefbauamtes befasst sich mit der Vermietung von Dachflächen stadteigener Gebäude zur Errichtung von Photovoltaikanlagen. Im Rahmen einer Untersuchung wurden sechs Objekte als besonders geeignet eingestuft: der Kindergarten Loikum, das Feuerwehrgerätehaus Hamminkeln, die Grundschule Hamminkeln, die Grundschule Brünen, die Hauptschule Hamminkeln sowie das Freibad Dingden.

Ein zuvor verfolgtes Betreibermodell, bei dem die Stadt die Anlagen selbst betrieben hätte, kann aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht realisiert werden. Die Finanzplanung für das Jahr 2011 weist eine Unterdeckung von rund 720.000 Euro auf, was zusätzliche Ausgaben für Investitionen ausschließt. Stattdessen wird ein Vermietermodell vorgeschlagen, bei dem die Dachflächen an Dritte vergeben werden. Dabei soll ein marktüblicher Mietzins vereinbart werden, um den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW zu entsprechen. Als einfache Regelung wird eine Miete pro Quadratmeter Dachfläche in Betracht gezogen, was bei einer Fläche von etwa 1516 Quadratmetern jährliche Einnahmen von rund 4548 Euro ermöglichen könnte.

Die Betriebsleitung empfiehlt die Nutzung eines Muster-Gestattungsvertrages des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, um die Risiken für das Amt zu minimieren. Durch die Verwendung dieses Musters entfällt nach Einschätzung der Verwaltung die Notwendigkeit einer Ausschreibung nach Vergaberecht. Der Betriebsausschuss wird gebeten, die Betriebsleitung mit der Vermietung der genannten Dachflächen an Dritte zu beauftragen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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