Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 "Blumenstraße" in Dingden - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2011/0166 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Blumenstraße“ in Dingden. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln bereits am 28. September 2011 einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes gefasst hatte, liegt nun eine weitere Konkretisierung des Vorhabens vor.
Die durch einen Architekturbüro im Auftrag des Vorhabenträgers eingereichten Unterlagen präzisieren die geplante Nutzung des Gebäudes. Die Nutzung soll auf Wohnraum sowie auf Dienstleistungen beschränkt werden. Der Bereich der Dienstleistungen umfasst die Einrichtung von Geschäfts- und Büroräumen für verschiedene Zwecke, darunter Versicherungsunternehmen, Werbe-, Nachrichten- und Reiseagenturen sowie Banken und Sparkassen. Zudem sind Büro- und Praxisräume für freiberuflich Tätige, wie beispielsweise Rechtsanwälte, Ärzte, Heilpraktiker, Maler oder Architekten, vorgesehen.
Auf Basis dieser detaillierten Planungen soll das Änderungsverfahren durchgeführt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll die Verwaltung beauftragen, das Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Blumenstraße“ unter Berücksichtigung der vorgelegten Unterlagen durchzuführen. Dies beinhaltet die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB.
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Beratungsfolge
- 17.11.2011kein Ergebnis hinterlegt