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Beschlussvorlage

Einreichung einer Klage gegen die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufzucht und zum Halten von Masthähnchen in Dingden; hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

2012/0071 26.04.2012 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Genehmigungsbescheid des Kreises Wesel erhoben. Gegenstand der Klage ist die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Aufzucht und zum Halten von Masthähnchen in der Gemarkung Dingden. Der entsprechende Bescheid des Kreises Wesel war am 2. März 2012 bei der Stadt eingegangen.

Die Dringlichkeitsentscheidung wurde durch den Bürgermeister und die im Haupt- und Finanzausschuss vertretenen Ratsmitglieder getroffen, da die Einberufung des Ausschusses zur Einhaltung der Klagefrist, die am 2. April 2012 endete, nicht mehr rechtzeitig möglich war. Die Entscheidung erfolgte auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung liegt in der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Stadt. Die Verwaltung hatte die Genehmigung mit der Begründung abgelehnt, dass das Vorhaben im Außenbereich nicht generell als zulässig einzustufen sei und eine Errichtung im Innenbereich erfolgen müsse. Der Kreis Wesel hatte das gemeindliche Einvernehmen jedoch gemäß § 36 Abs. 2 BauGB ersetzt.

Die zuständige Fachabteilung bewertet die Erfolgsaussichten der Klage als gering und empfiehlt die Rücknahme. Ein entsprechender Beschlussvorschlag sieht vor, die Dringlichkeitsentscheidung nicht zu genehmigen und den Bürgermeister mit der Rücknahme der Klage zu beauftragen.

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