Ortsumgehung Brünen; hier: Anregung der Bürgerinitiative Ortsumgehung Brünen - BOB- vom 04.03.2012 gemäß § 24 GO NW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2012/0072 befasst sich mit der Anregung der Bürgerinitiative Ortsumgehung Brünen (BOB), die am 4. März 2012 eingereicht wurde. Der Kern des Antrags sieht den Bau einer ortsnahen Umgehung vor, welche durch eine Verlegung der L 480 (Hamminkelner Straße) realisiert werden soll.
Nach rechtlicher Einordnung der Verwaltung handelt es sich bei diesem Schreiben um eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß der geltenden Hauptsatzung ist der Vorgang zunächst dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorzulegen. Da die inhaltliche Zuständigkeit für das Thema jedoch beim Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung liegt, sieht der vorliegende Beschlussvorschlag vor, den Antrag der Bürgerinitiative an diesen Fachausschuss zu verweisen. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 61.
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Beratungsfolge
- 26.04.2012kein Ergebnis hinterlegt