Zuteilung von neuen Kennzeichen in den Verwaltungsbezirken in NRW; hier: Mitteilung von Unterscheidungszeichen für Hamminkeln an den Kreis Wesel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2012/0161 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Zuteilung neuer Unterscheidungskennzeichen in den Verwaltungsbezirken Nordrhein-Westfalens. Grundlage hierfür ist ein Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 14. August 2012. Durch die Neufassung des § 8 der Fahrzeugzulassungsverordnung wird die Möglichkeit geschaffen, innerhalb eines Verwaltungsbezirks mehrere Unterscheidungszeichen zu entwickeln und deren Ausgabe über die Bezirksregierung zu beantragen. Dies gilt für Kennzeichen, die bisher nicht in der Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung aufgeführt sind und von keiner anderen Behörde bereits beantragt wurden.
Der Kreis Wesel ist gefordert, über die Beantragung entsprechender Kennzeichen für die kreisangehörigen Kommunen zu entscheiden. Für Hamminkeln werden in einer vorläufigen Liste die möglichen Unterscheidungskennzeichen HLN, HAN und HMM aufgeführt. Um zu verhindern, dass gewünschte Zeichen von anderen Zulassungsbehörden vorab beansprucht werden, wurde eine Rückmeldung bis zum 10. September 2012 angestrebt. Dem Haupt- und Finanzausschuss wird ein Beschlussvorschlag vorgelegt, der festlegt, ob für Hamminkeln ein oder mehrere der genannten Unterscheidungskennzeichen über die Bezirksregierung beantragt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2012kein Ergebnis hinterlegt