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Beschlussvorlage

Änderung der Sportförderrichtlinien

2012/0207 29.11.2012 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit einer geplanten Änderung der Sportförderrichtlinien der Stadt Hamminkeln. Im Zentrum der Vorlage steht die Aufhebung einer bisherigen Vorgabe, nach der Vereine, die öffentliche Fördermittel beanspruchen, einen Jahresbeitrag von 108 Euro pro aktivem erwachsenen Vollmitglied erheben müssen. Diese Regelung war im Juli 2012 beschlossen worden und sah eine vierjährige Übergangsfrist zur Anpassung der vereinsinternen Satzungen vor.

Die Begründung für die ursprüngliche Regelung basierte auf der Annahme, dass öffentliche Mittel erst bei einer wirtschaftlichen Selbstvorsorge der Vereine durch die Erhebung von Höchstbeiträgen bei leistungsfähigen Mitgliedern eingesetzt werden sollten. Im Zuge der Beratungen und Gespräche mit dem Stadtsportverband sowie verschiedenen Sportvereinen wurde jedoch deutlich, dass die Vorgabe als Eingriff in die Vereinsautonomie betrachtet wird. Auch schriftliche Einwände und Versammlungen von Vereinen verdeutlichten Bedenken hinsichtlich der Höhe und der Geschwindigkeit der Beitragsanpassung.

Die Verwaltung stellt in der Vorlage fest, dass die Bedeutung dieser Regelung für die Vereine bei der ursprünglichen Verabschiedung unterschätzt wurde. Da die Sportförderung keinen individuellen Bedarf eines Vereins deckt und die Beitragsgestaltung keinen Einfluss auf die Höhe der Zuschüsse hat, wird ein Verzicht auf die Beitragsvorgabe als sachlich begründet angesehen. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, die Sportförderrichtlinien dahingehend zu ändern, dass auf die Bedingung eines Mindestbeitrags verzichtet wird.

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Beratungsfolge