Einführung und Verpflichtung der Sachkundigen Bürgerinnen im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2013/0057 der Fachdienste 40 wird die Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport behandelt. Die Vorlage sieht vor, dass die sachkundigen Bürgerinnen durch den Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt werden.
Die Verpflichtung erfolgt dabei in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 32 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der damaligen Fassung kann dieser Vorgang durch das Erheben der Mitglieder von ihren Plätzen vollzogen werden. Dabei bekunden die sachkundigen Bürgerinnen ihr Einverständnis mit der Formel, sich zu verpflichten, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt zu erfüllen. Die entsprechende Beratung ist für die Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und Sport am 30. April 2013 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.04.2013kein Ergebnis hinterlegt