Wahl der Vertretung der Stadt Hamminkeln am 25.05.2014; hier: Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/0048 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Stadt Hamminkeln am 25. Mai 2014. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 9. April 2014 die Aufgabe, die eingegangenen Vorschläge gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung zu bewerten. Die Prüfung umfasst unter anderem den fristgerechten Eingang, die korrekte Bezeichnung der Parteien oder Wählergruppen sowie die Einhaltung formaler Anforderungen wie die Unterzeichnung der Vorschläge und die Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerber.
Nach der Prüfung durch den Wahlleiter wurde festgestellt, dass die bisher eingegangenen Wahlvorschläge den rechtlichen Anforderungen entsprechen und fristgerecht eingereicht wurden. Für einen verstorbenen Bewerber auf der Liste der CDU wurde eine Nachbenennung angekündigt, deren Vorschlag nach Prüfung durch die Verwaltung dem Wahlausschuss nachgereicht wird.
Die Verwaltung empfiehlt dem Wahlausschuss, die bisher vorliegenden Wahlvorschläge zur Wahl zuzulassen. Gegen die Entscheidungen des Wahlausschusses kann durch die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge, den Wahlleiter oder die Aufsichtsbehörde Beschwerde beim Wahlausschuss des Kreises Wesel eingelegt werden. Die Einreichungsfrist für weitere Wahlvorschläge endet am 7. April 2014.
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Beratungsfolge
- 09.04.2014kein Ergebnis hinterlegt