Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Stadt Hamminkeln am 13.09.2015; hier: Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2015/0131 bereitet die Verwaltung die Prüfung der Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl in Hamminkeln am 13. September 2015 vor. Bis zum 16. Juli 2015 sind zwei Wahlvorschläge eingegangen. Der erste Vorschlag wird von der Christlich Demokratischen Union (CDU) getragen und umfasst eine Bewerberin. Der zweite Vorschlag wird von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der Unabhängigen Sozialen Demokraten (USD – freie Wählergemeinschaft) sowie der Freien Demokratischen Partei (FDP) gemeinsam eingereicht und umfasst einen Bewerber.
Die Frist für die Einreichung weiterer Wahlvorschläge endet am 27. Juli 2015 um 18:00 Uhr. Der Wahlausschuss hat die Aufgabe, die eingegangenen Vorschläge gemäß den geltenden kommunalen Wahlvorschriften auf ihre Zulassung hin zu prüfen. Die Prüfung umfasst unter anderem den fristgerechten Eingang, die korrekte Bezeichnung der Parteien oder Wählergruppen, die Einhaltung der Anforderungen an die Aufstellung sowie die Bescheinigung der Wählbarkeit und der Zustimmung der Bewerber.
Nach der bisherigen Prüfung durch den Wahlleiter entsprechen die eingegangenen Wahlvorschläge den rechtlichen Anforderungen der Gemeindeordnung sowie des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung. Die Fachdienste empfehlen dem Wahlausschuss daher, die vorliegenden Wahlvorschläge für die anstehende Bürgermeisterwahl zuzulassen. Gegen die Entscheidung des Wahlausschusses kann durch die Vertrauenspersonen, den Wahlleiter oder die Aufsichtsbehörde Beschwerde beim Wahlausschuss des Kreises Wesel eingelegt werden.
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