Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Stadt Hamminkeln am 13.09.2015; hier: Feststellung des Wahlergebnisses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/0146 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl in Hamminkeln, die am 13. September 2015 stattfand. Der Wahlausschuss ist im Rahmen seiner Sitzung am 16. September 2015 dazu aufgerufen, das Ergebnis der Wahl offiziell festzustellen.
Die Grundlage für diese Feststellung bilden die Niederschriften der Wahlvorstände sowie die Prüfung der Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit durch den Wahlleiter. Dabei ist der Wahlausschuss an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden und beschränkt sich auf die Korrektur etwaiger Rechenfehler. Der Ausschuss prüft anhand der vorliegenden Unterlagen die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen. Zudem wird die Verteilung der Stimmen auf die Bewerber sowie die Feststellung der gewählten Person oder die Notwendigkeit einer Stichwahl vorgenommen.
Das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis dient als verbindliche Basis für die Veröffentlichung des Wahlergebnisses und die Benachrichtigung der Bewerber durch den Wahlleiter. Über die Feststellung wird eine vorgeschriebene Niederschrift erstellt, die vom Wahlleiter, dem Schriftführer und den Beisitzern zu unterzeichnen ist. Die Entscheidung des Ausschusses unterliegt einem späteren Wahlprüfungsverfahren. Die Frist für Einsprüche gegen die Wahl beginnt mit der Bekanntmachung des Ergebnisses. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet der Rat nach einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über die Gültigkeit der Wahl.
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Beratungsfolge
- 15.09.2015kein Ergebnis hinterlegt