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Beschlussvorlage

Verpflichtung der Beisitzer durch den Wahlleiter gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO)

2015/0134 28.07.2015 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/0134 befasst sich mit der Verpflichtung der Beisitzer durch den Wahlleiter. Grundlage für dieses Vorhaben ist der Paragraph 6 Absatz 3 Satz 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO).

Der Wahlleiter, der zugleich als Vorsitzender des Wahlausschusses fungiert, verpflichtet die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes. Zudem umfasst die Verpflichtung die Verschwiegenheit über alle Tatsachen, die den Beisitzern im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt werden. Dies schließt insbesondere Angelegenheiten ein, die dem Wahlgeheimnis unterliegen. Die Vorlage wurde von den Fachdiensten 10 erstellt und war für die Beratung im Wahlausschuss zum Termin am 28. Juli 2015 vorgesehen.

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Beratungsfolge