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Beschlussvorlage

26. Änderung des Flächennutzungsplanes (Brüner Straße in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) - Beschluss zur Offenlage

2015/0245 01.12.2015 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Brüner Straße in Hamminkeln. Diese Änderung dient als Grundlage für die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 14 I und Nr. 14 II. Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ist die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen sowie der förmlichen Behördenbeteiligung gemäß Baugesetzbuch.

Die Bezirksregierung Düsseldorf äußerte im Rahmen der Beteiligung Bedenken hinsichtlich der Abwasserentsorgung. Die Verwaltung führt dazu aus, dass ein entsprechendes Abwasserbeseitigungskonzept in Bearbeitung sei und die Anschlussfähigkeit des Gebiets an das Kanalnetz sowie die örtliche Versickerung von Niederschlagswasser sichergestellt ist. Der Ausschuss empfiehlt, die Anregungen der Bezirksregierung dahingehend zu berücksichtigen, dass das Konzept zeitnah fertiggestellt wird. Zudem wurde die Einbeziehung der kommunalen Unteren Denkmalbehörde empfohlen, was durch die Verwaltung bereits erfolgt ist.

Der Kreis Wesel wies auf eine ehemalige Altlastverdachtsfläche sowie auf mögliche Geräuschemissionen durch den Straßenverkehr und den nahegelegenen Parkplatz hin. Die Verwaltung entgegnet, dass die Fläche bereits untersucht wurde und die Geräusche im Umweltbericht unterhalb der relevanten Schwellenwerte liegen. Der Wasser- und Bodenverband „Mittlere Issel“ sowie die Untere Wasserbehörde des Kreises Wesel thematisierten den Schutz des Gewässers „Molkereigraben“. Die Verwaltung stellt klar, dass keine Einleitung von Niederschlagswasser in das Gewässer vorgesehen ist, sondern eine Versickerung auf den Grundstücken erfolgt. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH gab Hinweise zur Sicherheit von Gasleitungen, die laut Verwaltung für die aktuelle Planung nicht abwägungsrelevant sind.

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Beratungsfolge