Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Schaffung von Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge im Haushaltsjahr 2015 gemäß § 83 II GO NW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/0207 des Vorstandsbereichs II sieht die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 2,7 Millionen Euro vor. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung von zusätzlichen Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge im Haushaltsjahr 2015. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, kurzfristig neue Kapazitäten aufzubauen, um die Nutzung weiterer Sporthallen zu vermeiden.
Die Berechnung des Bedarfs basiert auf den erwarteten Zuweisungszahlen nach dem Königssteiner Schlüssel. Neben den bereits untergebrachten Personen und bestehenden Kapazitäten aus Modulbauten sowie einer Containeranlage ergibt sich ein Bedarf an etwa 360 zusätzlichen Plätzen. Zur Deckung dieses Bedarfs liegen der Verwaltung Angebote vor, die eine Bereitstellung von Plätzen in Containern innerhalb von sieben Wochen sowie den Umbau einer ehemaligen Produktionshalle für bis zu 60 Personen ermöglichen.
Da die Erstellung eines Nachtragshaushaltsplans aufgrund der zeitlichen Fristen erst im Januar 2016 rechtskräftig wäre, wird eine Einzelfallentscheidung gemäß § 83 II GO NW vorgeschlagen. Mit der Bereitstellung der Mittel soll die Verwaltung ermächtigt werden, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Die Vorlage umfasst zudem die Ermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 2,7 Millionen Euro, um die Kosten für die Beschaffung und Einrichtung der Unterbringungskapazitäten zu decken. Die Entscheidung über die konkreten Standorte der Unterbringung steht noch aus.
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