Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die vorhabenbezogene erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Festsetzungen an die geplanten Bauprojekte im betreffenden Bereich.
Im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung im Sommer 2015 wurden Stellungnahmen eingereicht, die Fragen zur Gestaltung der Raiffeisenstraße, zur Stellplatzsituation sowie zu Gebäudehöhen und deren Auswirkungen auf das Ortsbild und die Verschattung von Nachbargrundstücken aufwarfen. Ein Verkehrsgutachten zur Parkplatzsituation wurde in die weitere Planung einbezogen, wobei die Anzahl der geplanten Stellplätze weiterhin als ausreichend bewertet wird. Hinsichtlich des Regenwassermanagements wurde die Konzeption beibehalten, nach der nur Teile des Dachflächenwassers auf dem Grundstück zu versickern sind, obwohl die Untere Wasserbehörde des Kreises Wesel eine hohe Rückhaltungsquote empfiehlt.
Zur Sicherstellung des Immissionsschutzes wurden zudem Maßnahmen im Entwurf festgeschrieben. Dazu gehört die Errichtung einer zwei Meter hohen Lärmschutzwand an der Grenze zum Grundstück der Sparkasse sowie einer 0,5 Meter hohen Wand an der Tiefgaragenzufahrt. Zudem werden die Nutzungszeiten der Parkplätze auf den Zeitraum von 07:00 bis 21:30 Uhr und die Warenanlieferung auf 06:00 bis 22:00 Uhr begrenzt. Aufgrund dieser Änderungen und Ergänzungen wird die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs beantragt, wobei sich die Möglichkeit der Stellungnahme gemäß Baugesetzbuch auf die geänderten Teile beschränkt.
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- 11.11.2015kein Ergebnis hinterlegt