Kinder im Vorschulalter und schulfplichtige Kinder aus Flüchtlingsfamilien in der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2015/0233 der Fachdienste 40 informiert über die Situation von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in der Stadt Hamminkeln. Zum Stand des 5. November 2015 sind der Stadt 459 Flüchtlinge zugewiesen, wobei etwa 36 Prozent, also 163 Personen, der Altersgruppe der 0- bis 18-Jährigen angehören. Die Verteilung umfasst 29 Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren, 31 Kinder im Kindergartenalter, 40 Kinder im Grundschulalter sowie 45 Jugendliche in der Sekundarstufe I und 18 Jugendliche in der Sekundarstufe II.
Gemäß der Schulpflicht nach dem Schulgesetz NRW sind alle Flüchtlingskinder im Alter von 6 bis 18 Jahren schulpflichtig. Die Verwaltung stellt fest, dass die Aufnahme dieser Seiteneinsteiger in das bestehende Bildungssystem organisatorische Abstimmungen zwischen den Fachdiensten der Stadt, dem Kreis Wesel sowie den Schulleitungen erfordert. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Information des Kreisgesundheitsamtes zur Durchführung der vorgeschriebenen Einschulungsuntersuchungen.
Während die Aufnahme in Primar- und Sekundarschulen bislang erfolgt ist, werden für den Spracherwerb die Kapazitäten der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich als erschöpft beschrieben. Im Bereich der Kinderbetreuung für Kinder ab drei Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze, jedoch meldete das Kreisjugendamt einen Mangel an verfügbaren Plätzen im Stadtgebiet. Ergänzend leisten Flüchtlingshilfen ehrenamtliche Betreuung und Sprachförderung. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport wird gebeten, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen.
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