Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 "Blumenstraße" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse - Beschluss zur Beteiligung der Behörden - Beschluss zur Offenlage
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0004 befasst sich mit der Wiederaufnahme des Planverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Blumenstraße“ im Ortsteil Dingden. Ziel des Plans ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für ein Gebäude, das eine Sparkassenfiliale sowie Wohnungen beherbergen soll. Im Zuge der Neugestaltung hat der Vorhabenträger die Hochbauplanung modifiziert, wodurch sich die Dachform von einem ausgebauten Dachgeschoss zu einem Staffelgeschoss mit begrüntem Flachdach geändert hat. Zudem verringert sich die Gebäudelänge von 23 auf 20 Meter, während die Gebäudehöhe mit 9,71 Metern unter dem ursprünglichen Entwurf liegt.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Anliegen geprüft. Die Untere Wasserbehörde des Kreises Wesel forderte ergänzende Angaben zur Wasserwirtschaft, welche in die Entwurfsbegründung aufgenommen werden. Bezüglich des Artenschutzes liegt ein Gutachten vor, das keine Verbotstatbestände bestätigt. Um Immissionskonflikte durch nächtlichen Kundenverkehr am Geldautomaten zu vermeiden, sieht die Planung vor, die Nutzung des Kundenparkplatzes in der Nacht zu unterbinden und stattdessen zwei zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Raum der Bocholter Straße einzurichten.
Der Landesbetrieb Straßen NRW hat Bedenken gegen eine Ausfahrt zur Bocholter Straße geäußert, weshalb die Erschließung nun vollständig über die Blumenstraße erfolgt. Die Abwasserbelange der Bezirksregierung Düsseldorf sowie die Hinweise der Gelsenwasser Energie Netze GmbH wurden in der Abwägung berücksichtigt bzw. als nicht abwägungserheblich eingestuft. Die Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu bergbaulichen Verhältnissen wurden zur Kenntnis genommen, da eine Aufsuchungserlaubnis aufgehoben wurde. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die entsprechenden Beschlüsse zur Offenlage und zu den Abwägungsergebnissen zu fassen.
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