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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 "Im Hoogefeld" - Vorstellung des Planentwurfes - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)

2016/0005 21.01.2016 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2016/0005 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Im Hoogefeld“. Grundlage für den bereits im Dezember 2015 gefassten Aufstellungsbeschluss ist ein Antrag eines Vorhabenträgers, der die Errichtung eines Pflegeheims sowie eines Wohnhauses mit Serviceleistungen auf dem betreffenden Grundstück vorsieht.

Der vorliegende Planentwurf sieht die Errichtung von zwei dreigeschossigen Gebäuden mit Flachdächern und einer Gebäudehöhe von etwa 10 Metern vor. Das größere Gebäude in der Osthälfte soll als Pflegeheim dienen, während das östliche Gebäude 28 Wohneinheiten im Rahmen eines Wohnens mit Serviceleistungen aufnehmen soll. Die Erschließung des Pflegeheimes soll über eine Zufahrt im Bereich Hoogefeldstraße und Hellmannsweg erfolgen, das Wohnhaus über eine Zufahrt zum Hellmannsweg. Der Entwurf legt das Gebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) fest und definiert Baugrenzen sowie die Anordnung der Stellplätze auf dem Grundstück.

Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Verbreiterung des Hellmannweges um drei Meter zulasten des Vorhabengrundstücks, um die verkehrliche Anbindung zu gewährleisten. Hierbei ist ein Umbau zu einem verkehrsberuhigten Bereich vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll auf Basis der vorliegenden Entwürfe die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden beschließen.

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