Mehrhooger Bürger zur Frage der Unterbringung von Flüchtlingen hier: Bürgerantrag gem. § 24 GO NW vom 21.04.2016
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/0130 liegt ein Bürgerantrag vor, der am 21. April 2016 von Bewohnern aus Mehrhoog gemäß § 24 Abs. 1 GO NRW eingereicht wurde. Der Antrag richtet sich gegen die Genehmigung weiterer zentraler Wohnungskomplexe durch die Stadt, die als Sozialwohnungen ausschließlich für die Aufnahme von Flüchtlingen vorgesehen sind.
Zudem wird gefordert, dass die bereits in Mehrhoog untergebrachten Flüchtlinge zeitnah dezentral auf verschiedene Wohnungen verteilt werden. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Forderung, keine neuen Flüchtlinge mehr aufzunehmen, solange keine gleichmäßige Verteilung der Lasten innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen sichergestellt ist.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport verweist. Die Beratung in diesem Ausschuss ist für den 14. September 2016 vorgesehen. Federführend für die Vorlage sind die Fachdienste 50.
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Beratungsfolge
- 30.06.2016kein Ergebnis hinterlegt