Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 "Alter Sportplatz Brüner Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Alter Sportplatz Brüner Straße“. Ziel des Plans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine Wohnbebauung auf dem ehemaligen Sportplatzgelände im Ortsteil Hamminkeln. Die Vorlage basiert auf der Auswertung der Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 07.06.2017 bis 07.07.2017 eingegangen sind.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt eine Überprüfung des Geländes auf Kampfmittel sowie die Beachtung von Funden bei Erdarbeiten. Die Verwaltung sieht hierauf bereits durch allgemeine Hinweise im Bebauungsplanentwurf sowie durch die Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Abstimmung vor Baubeginn berücksichtigt. Die Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH zur Sicherung von Gasleitungen und Telekommunikationslinien werden als Belange der späteren Bauausführung eingestuft, die durch die Erschließungsplanung des Vorhabenträgers geregelt werden.
Vom Kreis Wesel liegen keine Bedenken gegen den Entwurf vor. Die Empfehlungen der Unteren Bodenschutzbehörde zur Entsorgung von Schlacke sowie die Vorgaben zum Artenschutz bezüglich der Baufeldfreimachaltung und der Rodungszeiträume sollen im Zuge der Erschließung beachtet werden. Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde zur Niederschlagswasserversickerung sowie die Einschätzungen der Unteren Immissionsschutzbehörde zum Lärmaufkommen sind zur Kenntnis zu nehmen. Die Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu den bergbaulichen Verhältnissen im Gebiet werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2017kein Ergebnis hinterlegt
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