Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens (§ 13 a BauGB) - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage für die vorhabenbezogene erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ im Ortsteil Hamminkeln vorgelegt. Gegenstand der Vorlage sind der Aufstellungsbeschluss, die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Planentwurfs.
Nachdem ein früherer Aufstellungsbeschluss im Jahr 2016 aufgehoben worden war, liegt nun ein neuer Entwurf vor, der auf einer Abstimmung zwischen der Verwaltung und den Vorhabenträgern basiert. Wesentliche Änderungen gegenüber der vorherigen Planung sind die Festsetzung eines urbanen Gebiets (MU-Gebiet) anstelle eines Mischgebietes (MI-Gebiet). Diese neue Kategorie ermöglicht eine flexiblere Gestaltung des Verhältnisses zwischen Wohnen und Gewerbe, wobei im Erdgeschoss eine reine Gewerbenutzung vorgesehen ist.
Im westlichen Teilbereich ist die geplante Bebauung auf zwei Vollgeschosse plus ein zurückgesetztes Staffelgeschoss reduziert. Im östlichen Teilbereich wird die Gebäudehöhe durch geringere Geschosshöhen angepasst. Die Planung sieht für den östlichen Bereich ein Wohn- und Geschäftshaus mit 13 Wohnungen vor, das über eine Tiefgarage mit PKW- und Lastenaufzug verfügt. Zudem wird die Lage des Gebäudes leicht verändert, um die Flucht eines benachbarten Vorbaus aufzunehmen. Die Vorhabenträger verpflichten sich weiterhin zur Umgestaltung der Raiffeisenstraße auf eigene Kosten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt die Annahme der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 06.09.2017kein Ergebnis hinterlegt
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