Entscheidung des Rates über das Bürgerbegehren auf Reduzierung des Rates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0018 befasst sich mit der Entscheidung des Rates über ein Bürgerbegehren, welches die Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder von 38 auf 28 ab den Kommunalwahlen 2020 vorsieht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine uneingeschränkte Übernahme des Begehrens einen Ratsbeschluss ohne Bürgerentscheid ermöglicht, während jede Abweichung die Durchführung eines Bürgerentscheids erforderlich macht.
Ein wesentlicher Aspekt der Vorlage sind die zeitlichen Rahmenbedingungen. Da die gesetzliche Frist für eine Verringerung der Mandatszahl nach dem Kommunalwahlgesetz am 28. Februar 2018 endet, ist die Durchführung eines Bürgerentscheids aufgrund der notwendigen organisatorischen Vorbereitungen nach aktueller Rechtslage nicht mehr möglich. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Vertretern des Bürgerbegehrens die Möglichkeit zur Erläuterung des Antrags in der Ratssitzung einzuräumen. Zudem wird die Option eines öffentlich-rechtlichen Vertrages als Kompromisslösung angeführt, um eine rechtssichere Reduzierung der Mandatszahl zu erreichen.
Die Reduzierung der Ratsmitglieder hätte zudem Auswirkungen auf die Wahlbezirkseinteilung. Die Vorlage legt verschiedene Szenarien dar, wie sich eine Kürzung um zwei bis zehn Mandate auf die Anzahl und Zusammensetzung der Wahlbezirke auswirken würde. Dabei müssten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Einwohnerzahl pro Wahlbezirk Anpassungen in Ortsteilen wie Loikum, Wertherbruch, Dingden, Brünen oder Mehrhoog vorgenommen werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Bürgerbegehren in der beantragten Form zu folgen.
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Beratungsfolge
- 06.02.2018kein Ergebnis hinterlegt