Erlass einer Satzung zur Reduzierung des Rates der Stadt Hamminkeln ab den Kommunalwahlen 2020 gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0019 der Fachdienste 10 befasst sich mit der rechtlichen Umsetzung einer möglichen Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder in der Stadt Hamminkeln ab den Kommunalwahlen 2020. Die Vorlage sieht zwei verschiedene Szenarien vor, die von der Entscheidung über ein vorliegendes Bürgerbegehren abhängen.
Sollte der Rat dem Bürgerbegehren zur Verringerung der Ratsmitglieder um zehn Vertreter zustimmen, wird die Verabschiedung der beigefügten Satzung vorgeschlagen. Diese Satzung dient der rechtlich erforderlichen Umsetzung gemäß den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes. Eine Bekanntmachung der Satzung müsste nach aktueller Gesetzeslage bis zum 28. Februar 2018 erfolgen.
Als Alternative wird ein Kompromissmodell vorgeschlagen, falls das Bürgerbegehren abgelehnt wird. In diesem Fall soll der Bürgermeister beauftragt werden, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens abzuschließen. Dieser Vertrag würde vorsehen, dass die Initiatoren auf einen Bürgerentscheid zur Reduzierung des Rates um zehn Personen verzichten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Rat, durch eine Satzung eine Reduzierung der Ratsmitglieder um eine andere, noch festzulegende Anzahl für die Wahlzeit ab 2020 festzulegen. Die finanziellen Auswirkungen einer Ratsverkleinerung wurden in einer separaten Vorlage bereits dargelegt.
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- 06.02.2018kein Ergebnis hinterlegt