Mittelverwendung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) für ein Schulbauprojekt einzusetzen. Laut einem Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 22. Januar 2018 steht der Stadt ein Anteil in Höhe von 711.972 Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind zweckgebunden für Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, die bereitgestellten Mittel in voller Höhe für die Errichtung der Gesamtschule am Standort Diersfordter Straße zu verwenden. Die vorgeschlagene Maßnahme wird als förderfähig und im Sinne des KInvFöG NRW als nachhaltig eingestuft. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln die Verwendung der Mittel aus dem KInvFöG NRW für die Errichtung und den Ausbau der genannten Schule am Standort Diersfordter Straße beschließt. Die Vorlage wurde von der zuständigen Fachabteilung erstellt und war für die Sitzung des Rates am 6. Februar 2018 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 142 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 06.02.2018kein Ergebnis hinterlegt