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Beschlussvorlage

Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemäß § 26 GO NRW zur Reduzierung des Rates der Stadt Hamminkeln ab den Kommunalwahlen 2020

2018/0015.1 06.02.2018 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens, das eine Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder in Hamminkeln von 38 auf 28 ab den Kommunalwahlen 2020 vorsieht. Das Bürgerbegehren wurde vom Verein Pro Mittelstand Hamminkeln eingereicht.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass das erforderliche Quorum von 8 % der Wahlberechtigten erreicht wurde. Von 1.951 eingereichten Unterschriften wurden 1.915 als gültig eingestuft, während 36 Unterschriften aufgrund von Doppeleintragungen, fehlender Wahlberechtigung oder mangelnder Identifizierbarkeit nicht anerkannt werden konnten. Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind erfüllt, da das Begehren nicht gegen die Rechtsverhältnisse des bestehenden Rates verstößt, sondern die Zusammensetzung des künftigen Rates betrifft.

Zudem wurde ein Einwand eines Bürgers bezüglich einer möglichen Verletzung der Sitzungsöffentlichkeit bei einem Ratsbeschluss vom 20. Dezember 2017 geprüft. Zwar war der Zugang zum Sitzungstrakt am besagten Tag aufgrund einer versehentlichen Schließung der Außentür eingeschränkt, die Verwaltung stellt jedoch fest, dass dies im vorliegenden Fall keine Auswirkungen auf die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hat. Der Rat wird daher angehalten, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens förmlich festzustellen.

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