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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 "Am Hellmannsweg" im Ortsteil Mehrhoog - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)

2018/0147 14.11.2018 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Am Hellmannsweg“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für eine Wohnbebauung auf einer Fläche, die zuvor als Gärtnerei genutzt wurde.

Nachdem der Rat der Stadt am 13. Juli 2017 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, wurde ein ursprünglicher Entwurf des Vorhabenträgers im Mai 2018 zur Umplanung zurückverwiesen. Grund hierfür war die Vorgabe des Ausschusses, den Bestand der Straßenbäume am Hellmannsweg zu erhalten. Ein neuer Entwurf liegt nun vor und berücksichtigt den Erhalt der Bäume.

Durch die Anpassung an den Baumbestand hat sich die Erschließungssituation verändert. Anstelle eines zentralen privaten Stichwegs sind nun zwei private Stichwege vorgesehen, wobei die Gärten nach Westen ausgerichtet sind. Zudem wurde im Bereich des Hellmannsweges eine zusätzliche Grünfläche zur Regenwasserversickerung eingeplant. Infolge dieser Maßnahme verringert sich die verfügbare Baulandfläche, weshalb die ursprünglich geplanten drei freistehenden Einfamilienhäuser durch vier Doppelhaushälften ersetzt wurden. Des Weiteren ist ein Standort für ein Blockheizkraftwerk zur Wärme- und Energieversorgung der Gebäude vorgesehen.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll auf Grundlage dieses Entwurfs die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB beschließen.

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