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Beschlussvorlage

Gründung des Zweckverbandes Hochwasserschutz Issel hier: Änderungen der Zweckverbandssatzung

2018/0184 19.12.2018 Büro des Bürgermeisters

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0184 des Büros des Bürgermeisters sieht die Änderung der Satzung des Zweckverbandes Hochwasserschutz Issel vor. Die Anpassungen wurden in Abstimmung mit der Kommunal Agentur NRW sowie dem Kreis Wesel erarbeitet.

Die Änderungen umfassen neben redaktionellen Anpassungen und Gender-Ergänzungen inhaltliche Neuregelungen. So wird in § 6 Abs. 1 ergänzt, dass die Einladung zur ersten Sitzung der Verbandsversammlung durch den Bürgermeister der Stadt Issel erfolgt. In § 8 Abs. 1 wird die Regelung gestrichen, wonach der Verbandsvorsteher und dessen Stellvertretung wechselnd aus den Kreisen Wesel und Borken besetzt sein müssen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Klarstellung in § 10, wonach der Zweckverband nicht als Eigenbetrieb geführt wird. Damit finden die Vorschriften der Gemeinde für die Haushaltswirtschaft sinngemäß Anwendung, mit Ausnahme der Regelungen zur Auslegung der Haushaltssatzung, des Jahresabschlusses sowie der örtlichen Rechnungsprüfung und des Gesamtabschlusses. Zudem wird die Regelung zur Einstellung im Beamtenverhältnis in § 12 gestrichen.

Die Satzung enthält zudem neue Vorgaben zur Beschlussfassung: Für Regelungen zum Austritt von Mitgliedern, zur vorzeitigen Auflösung des Verbandes oder zur Verlängerung der Laufzeit ist künftig eine einstimmige Beschlussfassung erforderlich. Ergänzend wird in § 14 Abs. 3 Buchst. c) geregelt, wie die Dienstverhältnisse der Bediensteten im Falle einer Auflösung des Verbandes abzuwickeln sind. Der Rat wird gebeten, die geänderte Satzung zu beschließen.

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