Kommunalwahlen 2020 hier: Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke gemäß § 4 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fachdienste 10 haben eine Beschlussvorlage zur Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2020 vorgelegt. Grundlage der Planung ist die Beibehaltung der aktuellen Anzahl von 38 Ratsmitgliedern, da ein im Sommer 2019 durchgeführter Bürgerentscheid zur Reduzierung des Rates erfolglos blieb. Für die kommenden Wahlen sind 19 Wahlbezirke zu bilden.
Die Einteilung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes, wonach die Einwohnerzahlen der Wahlbezirke nicht mehr als 25 Prozent vom Durchschnitt abweichen dürfen. Als Basis dient die Einwohnerzahl zum Stichtag 30. April 2019, die für Hamminkeln mit 26.409 Personen (deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger) ausgewiesen wird. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Wahlbezirksgröße von 1.390 Einwohnern, wobei die zulässige Spanne zwischen 1.042 und 1.738 Einwohnern liegt.
Die vorliegende Übersicht der bisherigen Wahlbezirke zeigt, dass alle Gebiete aktuell innerhalb der Toleranzgrenze liegen. Dennoch weist die Verwaltung auf potenzielle Veränderungen durch neue Baugebiete hin. Insbesondere im Wahlbezirk 2.0 ist aufgrund geplanter Wohneinheiten mit einem Anstieg der Einwohnerzahl zu rechnen, der die 25-Prozent-Grenze überschreiten könnte. Dies macht eine detaillierte Prüfung der Grenzen zu angrenzenden Wahlbezirken erforderlich, um die Einhaltung der Wahlrechtsgleichheit bis zum Wahltag sicherzustellen.
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