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Beschlussvorlage

Investitionspakt Sportstätten 2020 und 2021; hier: Beschluss und Priorisierung

2020/0141 07.10.2020 Vorstandsbereich II

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0141 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Beantragung von Fördermitteln aus dem Investitionspakt Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021. Das Programm zielt darauf ab, die kommunale Sportinfrastruktur durch die Modernisierung von Bestandsgebäuden oder durch Ersatzneubauten zu stärken. Für das Jahr 2020 ist eine Förderung von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vorgesehen, während für 2021 eine Förderung in Höhe von 90 Prozent möglich ist. Die Deckelung der Fördersummen liegt bei maximal 1.500.000 Euro für Hochbaumaßnahmen und 750.000 Euro für Tiefbaumaßnahmen.

Die Verwaltung schlägt eine Priorisierung von vier konkreten Maßnahmen vor, um die Förderanträge bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. An erster Stelle steht die Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Wertherbruch, da hier die Planung bereits fortgeschritten ist. Die zweite Priorität gilt dem Sportplatz Brünen, für den die Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes beantragt wurde. Den dritten Rang nimmt die Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Ringenberg ein. Die vierte Priorität umfasst Maßnahmen am TC Mehrhoog, die Unterstellplätze, energetische Sanierungen sowie den barrierefreien Zugang zum Clubhaus beinhalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderanträge entsprechend dieser Rangfolge zu stellen und die erforderlichen Eigenanteile in den kommenden Haushaltsjahren bereitzustellen.

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