Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. BO 2 "Am Friedhof" in Dingden sowie Erlass einer Veränderungssperre hier: Anregung gemäß § 24 GO NW der Anlieger des Baugebietes "Am Friedhof" in Dingden
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit einer Anregung, die Anlieger des Baugebietes „Am Friedhof“ in Dingden gemäß § 24 GO NW eingereicht haben. In ihrem Schreiben vom 24. März 2021 fordern die Anlieger den Rat der Stadt Hamminkeln auf, die Aufstellung eines geänderten Bebauungsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. BO 2 „Am Friedhof“ zu beschließen. Zudem wird der Erlass einer vorläufigen Veränderungssperre gemäß den §§ 14 und 16ff BauGB beantragt, um bauliche Vorhaben zu vermeiden, die den Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplans widersprechen könnten.
Da die Entscheidung über verfahrenseinleitende Beschlüsse zu Bauleitplanverfahren nach der Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung beim Rat liegt, ist der Haupt- und Finanzausschuss gemäß der Zuständigkeitsordnung für die Überweisung der Anregung an die zuständigen Gremien verantwortlich. Die Vorlage sieht daher vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Anregung der Anlieger zur Vorberatung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung und im Anschluss zur Entscheidung an den Rat überweist. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf den Klimawandel werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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