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Mitteilungsvorlage

Zukünftige Entwicklung der offenen Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder; Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027

2022/0032 17.03.2022 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter wurde auf Bundesebene ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung beschlossen, der ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft tritt. Dieser Anspruch umfasst acht Stunden an fünf Wochentagen für Kinder von der ersten bis zur fünften Klassenstufe, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Die Umsetzung erfolgt sukzessive bis zum Jahr 2030, wobei der Bund eine Versorgungsquote von 75 Prozent anstrebt.

Die rechtliche Situation der Offenen Ganztagsschule (OGS) ist durch einen doppelten Charakter als schulische Veranstaltung und Jugendhilfeangebot geprägt. Während die Entscheidung über die Führung einer OGS bei der Schulträgerschaft liegt, ist für die bedarfsgerechte Betreuung das Jugendamt des Kreises Wesel zuständig. Die Finanzierung der OGS obliegt dem Schulträger, der durch Elternbeiträge einen Eigenanteil refinanzieren kann.

Aktuell liegen seitens des Landesjugendamtes Köln sowie des Jugendamtes des Kreises Wesel noch keine konkreten Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs vor. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln plant bei Schulum- und neubauten bereits die Berücksichtigung des Rechtsanspruchs und geht von einer Nutzungsquote von 65 Prozent der Grundschulkinder aus. Weitere Informationen zur künftigen Ausgestaltung und zur Zusammenarbeit mit dem Kreis werden erwartet, sobald neue gesetzliche Regelungen von Bund und Land vorliegen.

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