Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen hier: Vorschläge für die vom Kreistag zu wählenden Vertrauenspersonen zur Besetzung der Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet die Wahl der Schöffinnen, Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 vor. Im Rahmen dieses Verfahrens ist der Kreistag dazu aufgerufen, sieben Vertrauenspersonen zu wählen, die als Beisitzer in den Wahlausschüssen der Amtsgerichte fungieren. Voraussetzung für eine Nominierung als Vertrauensperson ist die Ansässigkeit im Amtsgerichtsbezirk Wesel.
Aufgrund einer Aufforderung des Landrates müssen die Wahlvorschläge der Stadt Hamminkeln bis zum 13. Januar 2023 vorliegen. Die Wahl der endgültigen Vertrauenspersonen durch den Kreistag ist für den 2. März 2023 angesetzt.
Die Verwaltung hat die Fraktionen der Stadt Hamminkeln dazu aufgefordert, jeweils eine Person als Kandidat für die Besetzung der Wahlausschüsse zu benennen. Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass aus jeder Fraktion eine Vertreterin oder ein Vertreter als Vertrauensperson nominiert wird. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Kandidatinnen und Kandidaten der verschiedenen Fraktionen für die Wahl durch den Kreistag zu benennen. Die Entscheidung hierüber wird in der Sitzung des Rates am 21. Dezember 2022 erwartet.
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Beratungsfolge
- 21.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
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