Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 "An der Roßmühle" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 13b BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „An der Roßmühle“ im Ortsteil Hamminkeln. Das Projekt umfasst die Schaffung von Wohnflächen für Einfamilienhäuser in Form von Doppel- und Einzelhäusern in drei Gruppen, die über private Stichwege erschlossen werden sollen. Die Planung sieht zudem eine Verbreiterung und Verkehrsberuhigung der Straße Roßmühle vor.
Die Verwaltung empfiehlt, das Verfahren als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB durchzuführen, da die Bebauungsfläche weniger als 10.000 m² umfasst und an bestehende Siedlungsbereiche anschließt. Ein solcher Verfahrensweg ermöglicht den Verzicht auf einen Umweltbericht sowie auf eine förmliche Änderung des Flächennutzungsplans, erfordert jedoch eine zeitnahe Einleitung vor Ende 2022.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Aufstellungsbeschluss auf Basis der vorliegenden Planentwürfe fasst. Dabei wird der Vorhabenträger angehalten, die Dächer mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten. Zur Einbindung der Öffentlichkeit wird die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgeschlagen. Der Vorhabenträger hat zudem zugestimmt, im Rahmen einer freiwilligen Beteiligung pro Wohnhaus einen Laubbaum auf den Grundstücken zu pflanzen sowie die Verteilung der Ausbaukosten über einen städtebaulichen Vertrag zu regeln.
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