62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse zur Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0051 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines neuen Grundschulstandortes mit Turnhalle, begleitet durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Grundschule Diersfordter Straße“.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behördenbeteiligung zur Abwägung vorgelegt. Während die Öffentlichkeitsbeteiligung keine abwägungsrelevanten Anregungen hervorbrachte, gingen von den beteiligten Behörden verschiedene Hinweise ein. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH verwies auf bestehende Gasleitungen im Bereich, wobei die Verwaltung diesen Hinweis als für die Ebene des Flächennutzungsplanes nicht relevant einstuft, jedoch eine Beachtung bei der späteren Bauausführung empfiehlt. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf vorhandene Bergwerksfelder hin, was laut Verwaltung keine Auswirkungen auf die aktuelle Planung hat. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf meldete einen konkreten Kampfmittelverdacht; hierfür ist eine Sicherheitsdetktion bei Erdarbeiten vorgesehen. Der Kreis Wesel regte eine ortsrandeinbindende Eingrünung sowie die Darstellung von Ausgleichsflächen an, worauf die Verwaltung mit Verweisen auf den Bebauungsplan und das Ökokonto „Veehbach“ reagiert.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
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