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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Mattenkamp" im Ortsteil Brünen - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

2023/0062 25.05.2023 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/0062 der Fachdienste 61 sieht die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Mattenkamp“ im Ortsteil Brünen vor. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern. Der Rat der Stadt hatte bereits im Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss für dieses Vorhaben gefasst.

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des Baugesetzbuches. Dies ermöglicht den Verzicht auf bestimmte Verfahrensschritte, wie etwa die Durchführung der Behördenbeteiligung, die Erstellung eines Umweltberichtes oder die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, sofern eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt.

Die Planunterlagen sowie die Hochbauplanung sind nach Angaben der Verwaltung weitgehend unverändert geblieben. In die textlichen Festsetzungen wurde jedoch die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen aufgenommen. In der Bewertung der Auswirkungen auf den Klimawandel wird ein Verlust von Freiflächen angeführt. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, den Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung auszulegen.

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