Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 "An der Roßmühle" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Öffentlichkeit - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/0063 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „An der Roßmühle“ im Ortsteil Hamminkeln, der die Schaffung eines Wohngebiets mit 18 Wohneinheiten vorsieht. Das Verfahren wird nach den Regelungen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13b BauGB durchgeführt, da das Plangebiet mit 0,9 Hektar die Größenbeschränkung einhält und an bebaute Ortsteile anschließt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des beschleunigten Verfahrens, der fehlenden Umweltprüfung sowie der Gebäudehöhen geäußert. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Belange des Umweltschutzes durch Festsetzungen zur Begrünung, zur Versickerung von Niederschlagswasser und zur artenschutzrechtlichen Berücksichtigung gewahrt bleiben. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Beschlussentwurf nicht zu folgen und stattdessen den eingewandten Bedenken nachzugehen.
Die Beteiligung der Behörden führte zu weiteren Anpassungen im Planentwurf. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Einbeziehung von Denkmalbehörden sowie die Aufnahme des Hinweises auf das Hochwasserrisikogebiet, was in der Planung berücksichtigt wurde. Der Kreis Wesel regte über die Untere Wasserbehörde die Versickerung von belastetem Wasser über belebte Bodenzonen an und forderte eine bodenkundliche Baubegleitung, was ebenfalls übernommen wurde. Zudem wurden die Baumzahlen im Straßenraum angepasst und artenschutzrechtliche Zeiträume für Rodungen im Plan verankert.
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