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Beschlussvorlage

Aufhebung des Beschlusses zur Ablehnung differenzierender Grundsteuerhebesätze hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 15.11.2024

2025/0016 29.01.2025 Fachdienste 20

🟢 Beschlossen 29.01.2025 · Rat (29. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n), 19 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion, die Entscheidung zur Ablehnung differenzierender Grundsteuerhebesätze zu revidieren. In einer Sitzung vom 3. Juli 2024 hatte das Gremium beschlossen, die Einführung unterschiedlicher Hebesätze abzulehnen und stattdessen einheitliche Sätze für die Grundsteuer A und B beizubehalten.

Die CDU-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 15. November 2024 die Einführung differenzierender Grundsteuerhebesätze sowie die Aufhebung des vorangegangenen Ablehnungsbeschlusses. Die Verwaltung vertritt dazu die Auffassung, dass von gesplitteten Hebesätzen zumindest im Jahr 2025 abgesehen werden sollte.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Entscheidung vom 3. Juli 2024 zur Ablehnung differenzierender Grundsteuerhebesätze aufhebt.

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Beratungsfolge

  • 29.01.2025
    Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n), 19 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)