Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge der Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, liegt dem Rat der Stadt Hamminkeln eine Beschlussvorlage zur Neufestsetzung der Steuerhebesätze vor. Ziel der Reform auf Bundes- und Landesebene ist die Aufkommensneutralität, um das kommunale Steueraufkommen nach der Umstellung auf einem ähnlichen Niveau wie zuvor zu halten.
Die Vorlage berücksichtigt die aktualisierten Listen des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen für aufkommensneutrale Hebesätze, schlägt jedoch eine abweichende Regelung vor. Für die Grundsteuer A ist eine Senkung des Hebesatzes von 340 auf 313 vorgesehen. Bei der Grundsteuer B soll der Satz von 650 auf 699 angepasst werden, was von dem aufkommensneutralen Wert von 771 abweicht. Für die Grundsteuer C wird ein Hebesatz von 3.495 vorgeschlagen, statt des vom Finanzministerium ausgewiesenen Wertes von 3.855.
Durch diese Anpassung der Realsteuerhebesätze wird ein Mehrertrag bei der Grundsteuer C in Höhe von rund 180.000 Euro erwartet. Die politischen Fraktionen haben sich im Vorfeld über die Festsetzung der Sätze abgestimmt. Der Rat soll die entsprechende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze beschließen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 29.01.2025Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimme(n), 17 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)