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Beschlussvorlage

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters am Rathaus in Hamminkeln - Antrag der FWI-Fraktion vom 15.01.2025

2025/0020 29.01.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 29.01.2025 · Rat (29. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:

✦ KI-Zusammenfassung

In der kommenden Ratssitzung am 29. Januar 2025 wird über einen Antrag der FWI-Fraktion entschieden, die Entscheidungsgewalt bezüglich einer Bauvoranfrage für einen Lebensmitteldiscounter am Rathaus in Hamminkeln an den Rat zu übertragen. Die Fraktion beantragt hierfür die Nutzung des Rückholrechts gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW.

Gegenstand der Vorlage ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines großflächigen Lebensmitteldiscountmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.400 Quadratmetern in der Blumenkamper Straße. Die Anfrage beschränkt sich auf die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung, wobei weitere Aspekte wie die verkehrliche Erschließung oder der Immissionsschutz in dieser Phase ausgeklammert werden.

Die Verwaltung beurteilt das Vorhaben nach aktuellem Stand als zulässig, da sich die Art der Nutzung in die bestehende Umgebung einfügt und keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten sind. Die zuständige Fachabteilung weist darauf hin, dass bei der Beantwortung dieser spezifischen Bauvoranfrage kein Ermessen besteht.

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag der FWI-Fraktion abzulehnen und das Rückholrecht nicht in Anspruch zu nehmen. Stattdessen wird vorgeschlagen, die weiteren fachlichen und nachbarlichen Belange im Rahmen der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes politisch abzuwägen.

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